
Presbyteriumswahl 2026
Am 29. November 2026 ist es soweit: Die 358 Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche der Pfalz wählen ihre neuen Presbyterien. Für sechs Jahre werden die Leitungsgremien gewählt, die Kirche direkt vor Ort gestalten.
Diese Wahl ist mehr als ein Termin – sie ist eine Chance, innezuhalten, weiterzugeben, neu zu beginnen und gemeinsam dafür zu sorgen, dass es in Kirche “läuft”.
Presbyteriumswahl – so funktioniert's
Bei der Presbyteriumswahl entscheiden die Mitglieder unserer Kirchengemeinde darüber, wer in den kommenden sechs Jahren gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern Verantwortung für die Gemeinde übernimmt.
Wer darf wählen? Wie funktioniert die Wahl? Und wer kann selbst kandidieren? Hier die wichtigsten Informationen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist grundsätzlich jedes Mitglied unserer Kirchengemeinde, das am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist und seit mindestens zwei Monaten der Kirchengemeinde angehört.
Wer kann kandidieren?
Für das Presbyterium kandidieren kann grundsätzlich, wer selbst wahlberechtigt und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Kandidat*innen müssen außerdem konfirmiert oder auf andere Weise mit den Grundlagen des christlichen Glaubens und des kirchlichen Lebens vertraut gemacht worden sein.
Sie werden von Gemeindemitgliedern vorgeschlagen. Ein Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Wahlberechtigten unterzeichnet und bis zum 4. Oktober 2026 eingereicht werden. Die vorgeschlagene Person muss mit ihrer Kandidatur einverstanden sein.
Wer sich eine Kandidatur vorstellen kann, muss also nicht darauf warten, angesprochen zu werden: Wenden Sie sich gerne an Mitglieder des Presbyteriums, den Wahlausschuss oder das Pfarramt, wenn Sie Interesse haben.
Wie wird gewählt?
Die Presbyteriumswahl wird ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Alle Wahlberechtigten erhalten spätestens zehn Tage vor der Wahl die notwendigen Unterlagen. Dazu gehören der Wahlberechtigungsschein, der Stimmzettel sowie die erforderlichen Umschläge. Außerdem erhalten sie Informationen über die Kandidatinnen und Kandidaten.
Jede und jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Presbyterinnen und Presbyter zu wählen sind. Einer Kandidatin oder einem Kandidaten kann jeweils nur eine Stimme gegeben werden.
Der ausgefüllte Stimmzettel wird in den Stimmzettelumschlag gelegt. Dieser kommt zusammen mit dem Wahlberechtigungsschein in den Briefwahlumschlag. Der Wahlbrief kann zurückgeschickt oder bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.br/Wichtig ist: Er muss spätestens bis zum Ende der festgesetzten Wahlzeit eingegangen sein.
Die Auszählung der Stimmen geschieht am 29. November 2026 und ist öffentlich. Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen. Weitere Gewählte werden entsprechend ihrer Stimmenzahl Ersatzmitglieder.
Weitere Informationen finden Sie auf www.kirchenwahlen2026.de.
